Larissa in Behandlung mit einem Kind
Stoffpuppen
Kinder liegen auf einer Decke
Tina Tiedtke-Demmer mit Handpuppe in Arbeit mit Kindern
Buch und Stift für die Verhaltenstherapie
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Verhaltenstherapie für Kinder, Jugendliche & Bezugspersonen

Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen arbeiten wir mit Kindern und Jugendlichen
(bis zum 21. Lebensjahr)
sowie deren Bezugspersonen

Psychische Probleme bei Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche sind starken psychischen und körperlichen Veränderungen ausgesetzt. In der Entwicklung vom Säuglings- zum Kleinkindalter, über das Kindergartenalter, die Grundschulzeit hin zur Pubertät und dem Jugendalter stellen sich vielfältige Anforderungen und Entwicklungsaufgaben.

In jedem Alter gibt es spezifische Herausforderungen zu bewältigen.
Hier sind nur einige Beispiele:

  • In den Kindergarten gehen
  • Mit Ängsten umgehen
  • Freunde finden
    Hausaufgaben machen und schulische Leistungen bringen
  • Mit Lehrer/-innen auskommen
  • Mit Zurückweisung klarkommen
  • Mit Gefühlen umgehen
  • Einen Beruf wählen
  • Ziele verfolgen
  • Mit veränderten Situationen (in Familie, Schule, Freundeskreis) zurechtkommen

Viele Kinder und Jugendliche kommen im Laufe ihrer Entwicklung auch in richtig schwierige Situationen. Sie erleben Gewalt, Unfälle, Scheidung, Verlust von nahen Angehörigen oder Freunden, sie erkranken schwer oder müssen mit schweren Krankheiten von Bezugspersonen klarkommen. Die Bewältigung damit verbundener Anforderungen ist eine zusätzliche Herausforderung.

Die meisten Kinder und Jugendliche kommen mit den gestellten Aufgaben klar. Einige zeigen irgendwann in ihrer Entwicklung typische, altersspezifische Probleme oder Entwicklungsauffälligkeiten. Diese müssen nicht immer auf eine behandlungsbedürfte Störung hinweisen.

Psychische Probleme und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen sind dann Anlass zur Sorge, wenn sie das Kind oder den Jugendlichen anhaltend in seiner Entwicklung beeinträchtigen und nicht mehr von ihnen gemeinsam mit der Familie oder Lehrern/Erziehern gelöst werden können. Häufig belasten dann auch anhaltende Konflikte in Schule, Familie und/oder mit Freund/-innen die weitere Entwicklung. Eltern oder Lehrer machen sich Sorgen und suchen nach Hilfe. Manchmal suchen Jugendliche auch von sich aus Unterstützung.

In einem solchen Fall können wir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen hilfreich sein.

Erfahren Sie mehr, was Sie bei der Arbeit mit uns erwarten können

Aus welchen Anlässen kommen Eltern, Kinder- und Jugendliche zu uns?

Häufig kommen Eltern mit Kindern oder auch Jugendliche allein zur Stunde, um erst einmal zu klären, ob überhaupt ein behandlungsbedürftiges Problem besteht. Sie kommen mit einem Gefühl, Hilfe zu brauchen und allein mit der Situation nicht mehr klarzukommen. Manchmal haben auch Lehrer/-innen, Erzieher/-innen oder Ärzte einen Besuch angeraten.

In folgenden Situationen können wir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen helfen:

  • Emotionale Störungen wie starker Rückzug, Kontakt- und Beziehungsstörungen, Trennungsschwierigkeiten, Ängste, Schulvermeidung, Depression
  • Verhaltensstörungen wie z.B. verweigernd, oppositionelles Verhalten
  • Auffallend aggressives Verhalten, Lügen, Stehlen oder Weglaufen
  • Aufmerksamkeitsprobleme, Konzentrationsschwierigkeiten und hyperaktives Verhalten
  • Emotionale Störungen wie starker Rückzug, Kontakt- und Beziehungsstörungen, Trennungsschwierigkeiten, Ängste, Schulvermeidung, Depression
  • Funktionelle körperliche Störungen, wie z.B. Ein- und Durchschlafstörungen, Einnässen und Einkoten
  • Entwicklungsstörungen im Bereich der Sprache und des Sprechens oder/und schulischer Fertigkeiten, wie z.B. Lernschwierigkeiten
  • Essstörungen, wie Magersucht, Ess-Brechsucht oder Übergewicht
  • Belastungsreaktionen auf traumatische Erlebnisse
  • Reaktionen auf sehr belastende Situationen und Ereignisse
  • Chronische körperliche Erkrankungen wie Asthma, Diabetes, Neurodermitis
  • Zwangsstörungen
  • Tics
  • Selbstverletzendes Verhalten
  • Suizidales Verhalten
  • Sucht

Wie geht die Behandlung los?

Am Anfang unserer Arbeit steht die ‚Diagnostik‘. In dieser Phase klären wir, worum es überhaupt geht.

Es folgt auch eine ausführliche Aufklärung über die Rahmenbedingungen und Formalitäten.

Wichtig für die gesamte Behandlungszeit, also auch für die diagnostische Untersuchung, ist ein gutes Vertrauensverhältnis. Um dies zu schaffen, nehmen wir uns zu Beginn der gemeinsamen Arbeit viel Zeit. Unsere Schweigepflicht trägt dazu bei, für Eltern und Kinder/Jugendliche einen sicheren Raum zu schaffen.

Die diagnostische Abklärung umfasst mehrere Gespräche, in denen die Probleme angesprochen werden können. Kinder weisen auch häufig im Spiel auf ihre Ängste, Probleme oder Konflikte hin.

Meist finden sowohl das Gespräch mit den Eltern als auch mit dem Kind/Jugendlichen in unseren Praxisräumen statt. Bei Bedarf kann auch gerne mal eine Videositzung vereinbart werden.  Bei Jugendlichen klären wir, inwieweit die Eltern in die Beratung einbezogen werden.

Falls erforderlich werden in Abstimmung mit dem Kind/Jugendlichen und den Eltern auch weitere Personen wie Erzieher/-innen oder Lehrer/-innen einbezogen.

Je nach Fragestellung kann auch eine Intelligenztestung, eine Leistungsdiagnostik oder auch eine Verhaltensbeobachtung Bestandteil der Arbeit sein.

In jedem Fall besprechen wir das genaue Vorgehen bei unserem ersten Treffen.

 

Wie läuft die Behandlung ab?

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beruht auf wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren. Bei uns kommen neben den verhaltenstherapeutischen Ansätzen auch systemische Verfahren zur Anwendung.

Uns ist es wichtig, die Beratung und Arbeit dem Entwicklungsstand des Kindes/Jugendlichen und den besonderen Lebensumständen anzupassen. Es wird ganz bewusst an den Stärken und Fähigkeiten der Kinder und Jugendlichen angesetzt. Mögliche Ziele werden mit den Patienten und den Familien priorisiert und gemeinsam an den Veränderungen und Lösungen der Problematik gearbeitet.

Dabei kommen ganz unterschiedliche Methoden zur Anwendung. Natürlich wird viel geredet. Aber auch Spielen, Malen, Entspannen, Musik hören/machen, Rollenspiele, Verhaltensexperimente, Basteln, Figurenspiel, kleine Hausaufgaben – je nach Bedarf und Situation kommen häufig vor. In jedem Fall ist das Vorgehen angepasst an die Bedürfnisse des Patienten und seine individuellen Neigungen und Stärken.

Je nach Problemstellung umfasst eine Behandlung insgesamt 15 – 45 Sitzungen. Die Anzahl der Behandlungen vereinbaren wir nach den ersten Gesprächen. Eine Sitzung dauert in der Regel 50 Minuten.

Arbeit mit Eltern und Bezugspersonen

Begleitend zur Behandlung finden oft Gespräche mit den Eltern oder anderen Bezugspersonen statt. Bei älteren Jugendlichen vereinbaren wir individuell, ob und gegebenenfalls wie die Einbeziehung der Eltern erfolgen soll. Manchmal werden auch Erzieher/-innen und Lehrer/-innen einbezogen, damit diese das Kind/den Jugendlichen gut begleiten und fördern können.

Diese Arbeit schließt auch die Unterstützung der Eltern im Umgang mit eventuell vorliegenden eigenen Belastungen, Konflikten und Schwierigkeiten in der Beziehung zu dem Kind oder Jugendlichen ein. Problemlösestrategien werden verbessert und das Lernumfeld des Kindes oder Jugendlichen gestärkt. Für eine erfolgreiche Behandlung ist auch eine gute Kooperation zwischen Kinderpsychotherapeut und Haus- bzw. Kinderarzt wünschenswert. Grundsätzlich unterliegt der Psychotherapeut allerdings auch gegenüber Ärzten einer berufsrechtlichen Schweigepflicht. Eltern und Jugendliche können ihn davon jedoch entbinden.

Kosten der Behandlung?

Bei allen gesetzlich Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Ebenfalls übernimmt im Normalfall die Beihilfe oder die private Krankenversicherung die Kosten der Behandlung. Unsere Praxis richtet sich nach den aktuellen Empfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da die Kostenübernahme bei der Beihilfe und den privaten Versicherungen von den individuellen Tarifdetails abhängt, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die Höhe der Erstattung. Des Weiteren nimmt unsere Praxis am Facharztvertrag teil, sodass wir gesetzlich Versicherten, die am Hausarztvertrag teilnehmen, eine Behandlung über den Facharztvertrag anbieten können. Manchmal entscheiden sich Familien eine Behandlung selbst zahlen zu wollen, ohne eine Kostenübernahme der entsprechenden Versicherung. Dies bieten wir ebenfalls an, das Honorar richtet sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.